Garten

Plätscherndes Refugium

Am Wasser geht es dem Menschen gut. Ein Teich verwandelt jeden Garten in eine Oase – auch weil die Gewässer bei guter Planung viel pflegeleichter sind als Rasen oder Beete.

Auch unter Wasser und auf der Oberfläche ist Platz für Lichter. Eine Holzwand trennt hier Natur- und Schwimmbereich

Wenn die Sonne auf seiner Fläche glitzert und darüber die blau schillernden Libellen sausen, dann ist ein Gartenteich das Schönste, was einem Garten passieren kann. Je natürlicher die Teichanlage, desto mehr Gäste wie zum Beispiel Wasserschnecken oder Frösche wandern ein. Und wenn ihnen das künstliche Gewässer zusagt, lassen sich oft sogar Enten im Garten nieder.

Einige der schönsten Gartenpflanzen wachsen im und am Wasser: Seerosen werden in die metertiefen Bereiche des Teichs gesetzt und können nach wenigen Jahren mehrere Quadratmeter mit ihren schaukelnden Blütenteppichen bedecken. Mit den Füßen im knietiefen Wasser am Teichrand wächst der samtig braune Rohrkolben. Die feuchte Erde direkt am Ufer schätzt die Japanische Sumpfiris, eine elegante Erscheinung mit lilafarbenen Blüten auf hohen, schaukelnden Stängeln. In der weiteren Wasserumgebung wachsen alle möglichen Gartenpflanzen, die frische Böden bevorzugen, zum Beispiel Margeriten, Silberkerzen oder die großblumigen Clematis-Hybriden. Ideal ist ein Platz mit vier bis sechs Sonnenstunden am Tag, hier finden die Teichpflanzen perfekte Lebensbedingungen.

Damit das Gewässer sich selbst gesund erhalten kann, braucht es viele Pflanzen – und viel Wasser. Eine Oberfläche von fünf Quadratmetern und eine zentrale Tiefe von mindestens einem Meter sind ratsam, gern darf es auch mehr sein. Außerdem sollte der Standort außerhalb der Kronen großer Laubbäume liegen, denn das Herbstlaub verwandelt sich im Teich in giftigen Faulschlamm. Wer diese Eckdaten beherzigt, wird herausfinden, dass der Teich sich gut um sich selbst kümmert. Übrigens: In den meisten Gemeinden sind Gartenteiche bis zu einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern genehmigungsfrei.

Leben kleine Kinder in der unmittelbaren Umgebung, ist der Teichbesitzer verpflichtet, sie vor der Gefahr, die von dem Gewässer für ihr Leben ausgeht, zu schützen. Dazu muss man nicht unbedingt den Teich einzäunen. Laut aktueller Rechtsprechung reicht es schon, das eigene, für die Kinder fremde Grundstück deutlich mit Zäunen und Hecken zu markieren.